1. Unsere Mitteilungen und Angebote sind vom Empfänger streng vertraulich
zu behandeln. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz in höhe der
veranschlagten Maklerprovision.
2. Eine von uns mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird - wenn
nicht unverzüglich Widerspruch erfolgt - als bisher unbekannt anerkannt.
3. Irrtum und Zwischenvermittlung vorbehalten.
4. Gebühren sind fällig bei Vertragsabschluß.
5. Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision genannt ist:
a) Bei Verkauf von Grundbesitz oder eines Erbbaurechts 7,14 % vom
Kaufpreis (beim Erbbaurecht einschl. Grundstückswert), zu Lasten
des Käufers.
b) Bei Vermietung bzw. Verpachtung beträgt die Gebühr zu Lasten des
Mieters bzw. Pächters 2,38 Monatsmieten.
Eine Option ist für die Provisionsabrechnung der Vertragslaufzeit
gleichzusetzen.
Bei Übernahme von Waren, Einrichtungsgegenständen o. ä., sowie bei
Zahlungen von Ablösesummen an Vormieter oder Eigentümer beträgt
die Gebühr für den Erwerber 7,14 % von der vereinbarten Summe.
c) Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts 1,19 % vom Verkaufswert des
Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten.
d) Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter
innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluß verpflichtet die Beteiligten
zur Zahlung der üblichen Provision unter Berücksichtigung einer bereits
gezahlten Mieter- bzw. Pächtergebühr.
6. Der Angebotsempfänger übernimmt die gesamte Provision allein, wenn
er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw.
Vergleichsverwalter erwirbt oder es vom Erwerber mietet, pachtet oder sich
beteiligt.
7. Kommt bei einem nachgewiesenen Interessenten ein anderer als der
vorgesehene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes oder weiteres, dem
Auftraggeber gehörendes Objekt zustande, gilt hierfür ein Maklervertrag als
stillschweigend vereinbart und die Maklertätigkeit insoweit als mitursächlich
für den Vertragsabschluß anerkannt.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bad Belzig, soweit gesetzlich zulässig.